Finanzierungshilfen und Fördermittel für die energetische Sanierung

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Update 02/2024: Bauwillige können wieder zinsgünstige staatliche Kredite beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Zeitungsartikel.

Steigende Energiekosten und Gesetzesänderungen für energieeffiziente Gebäude sorgen dafür, dass viele Eigentümer von Immobilien über eine energetische Sanierung nachdenken. Staatliche Fördermittel und Kredite unterstützen Sie bei zahlreichen Sanierungsmaßnahmen. Alternativ ist auch eine Steuerersparnis möglich.

Wichtig in jedem Fall: Lassen Sie sich umfassend beraten, wenn Sie Haustüren, Fenster, Terrassentüren oder Rollladen tauschen lassen möchten. Glas Reus ist Ihr kompetenter Partner in Hanau und Umgebung – für den fachkundigen Austausch ebenso wie für eine persönliche Beratung.

 

Mit einer Sanierung erzielen Sie mehrere Vorteile:

  • Der Energieverbrauch wird geringer.
  • Die Ausgaben für Strom und Heizung können deutlich gesenkt werden.
  • An heißen Tagen bleiben die Wohnräume kühler.
  • Der Wert Ihrer Immobilie bleibt erhalten oder steigt sogar.
  • Energieeffiziente Gebäude sind ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz.

Generell geht es darum, Wärmeverluste zu vermeiden und damit die Ausgaben für Heizung und Strom zu senken. An erster Stelle steht die richtige Dämmung im Außen- und Innenbereich des Gebäudes. Aber auch Fenster und Türen sollten ausgetauscht werden, wenn sie nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen.

Gesetzliche Grundlagen

Entscheidend für die erforderlichen Maßnahmen bei Neubauten und Bestandsgebäuden ist das ergänzte Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. Januar 2024 gilt und die frühere Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) ersetzt. Ergänzend dazu gilt seit 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Im Mittelpunkt steht bei jeder Sanierungsmaßnahme die Frage nach den Kosten. Ihnen stehen unterschiedliche Fördermittel und Finanzierungshilfen zu. Wenden Sie sich an unser Team, wir informieren und beraten Sie über die diversen Fördermöglichkeiten. Für die Antragstellung sind Fristen zu beachten, der jeweilige Antrag ist an die richtige Stelle zu senden. Außerdem ist vorab immer eine Beratung durch eine*n Energie-Effizienz-Expert*in (EEE) erforderlich.

Förderungsmittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Für die Energiesparberatung für Wohngebäude, deren Baugenehmigung mindestens zehn Jahre zurückliegt, gibt es einen Zuschuss in Höhe von maximal 1.300 Euro bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Der Zuschuss wird beim BAFA beantragt, er darf 80 % der Kosten nicht übersteigen. Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten beträgt der Beratungszuschuss ebenfalls 80 % oder maximal 1.700 Euro. Für Nichtwohngebäude gelten entsprechende Zuschüsse für die Energiesparberatung.

Erfolgt die Antragstellung für eine Energieberatung ab dem 1. Januar 2024, ist diese nur förderfähig, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste unter energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude aufgeführt ist.

Das BAFA ist für die Förderung von Einzelmaßnahmen für die Gebäudesanierung zuständig. Für den Austausch von Fenstern, Außentüren und außenliegenden Sonnenschutzmaßnahmen gibt es einen Zuschuss in Höhe von 15 % für maximal 30.000 Euro Investitionsvolumen.

Der Zuschuss des BAFA erhöht sich auf 20 %, wenn ein individueller Sanierungs-Fahrplan (iSFP) vorliegt, die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben erhöht sich dann zudem auf 60.000 Euro. Sie sollten die Baumaßnahmen erst beginnen, wenn Sie den Zuwendungsbescheid vom BAFA erhalten haben.

Finanzierungshilfen von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Die KfW fördert mit dem Wohngebäude-Kredit 261 energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an Haus oder Wohnung, beispielsweise den Austausch von Fenstern und Außentüren. Auch dafür ist eine EEE-Beratung notwendig. Darüber hinaus gewährt die KfW auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 50 % für die Baubegleitung durch eine*n Energieeffizienz-Expert*in. Der Antrag muss gleichzeitig mit dem Förderantrag gestellt werden. Eine Kombination von Fördermitteln des BAFA und einem Kredit von der KfW ist nicht möglich.

Fristen für die Antragstellung und den Abruf von Zuschüssen und Krediten

Anträge beim BAFA müssen rechtzeitig vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Der Vertragsabschluss mit dem zuständigen Unternehmen gilt bereits als Beginn der Baumaßnahme. Den Zuschuss können Sie 36 Monate ab Zugang der Zuschusszusage bzw. des Zuwendungsbescheides abrufen. In diesem Bewilligungszeitraum müssen die Maßnahmen vollständig durchgeführt werden. Bei Anträgen, die ab dem 1. Januar 2024 eingereicht werden, ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums, anders als bisher, nicht mehr möglich.

Anträge für Kredite müssen bei der KfW vor Beginn des Vorhabens eintreffen. Der Kredit kann innerhalb von zwölf Monaten nach Baubeginn abgerufen werden. Für nicht abgerufene Teilbeträge verlängert sich die Frist ohne gesonderten Antrag um maximal 24 Monate. Dabei wird für den noch nicht abgerufenen Betrag ab dem 13. Monat nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet.

Für den Abruf des Kredits ist ein Verwendungsnachweis erforderlich. Bei einem Vollabruf muss der Nachweis (Rechnung des ausführenden Unternehmens) innerhalb von 18 Monaten (bzw. innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Abrufzeitraums) vorliegen.

Das Steuersparmodell als Alternative zu Fördermitteln von KfW und BAFA

Die Bundesregierung bietet Ihnen eine Alternative, damit Sie die Kosten für den Austausch von Fenstern und Außentüren senken können. Das Steuersparmodell können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen, allerdings nicht gemeinsam mit Förderungen und Krediten von BAFA oder KfW. Ob sich diese Vergünstigung für Sie lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab; bei einer niedrigen Steuerlast rentiert sich das Steuersparmodell nicht.

Voraussetzungen, damit Sie mit dem Modell Steuern sparen:

  • Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen.
  • Der Zeitraum für die Sanierung liegt zwischen dem 31.12.2019 und dem 01.01.2030.
  • Beim Wechsel von Haustüren und Fenstern müssen die geltenden Wärmedämmwerte eingehalten werden.
  • Für die Sanierungsarbeiten muss ein Fachbetrieb beauftragt werden.
  • Die Gesamthöhe der Sanierungskosten (Material- und Lohnkosten) ist auf 200.000 Euro begrenzt, für die Sie maximal 40.000 Steuerersparnis erhalten können.

Sie können 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzen. Das Finanzamt zieht die Steuerersparnis auf drei Jahre verteilt von Ihrer Steuerlast ab. Die Vorgehensweise ist vergleichsweise unbürokratisch: Sie brauchen die Sanierungsmaßnahmen (auch Einzelmaßnahmen sind möglich) weder anzumelden noch zu beantragen. Des Weiteren ist eine Beratung durch eine*n Energie-Effizienz-Expert*in nicht erforderlich.

Die Sanierungskosten erfassen Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung in der Anlage „Energetische Maßnahmen“, die Sie gemeinsam mit den Rechnungen des ausführenden Unternehmens bei Ihrem Finanzamt einreichen. Der Fachbetrieb muss eine Erklärung über die Einhaltung der energetischen Mindestanforderungen vorlegen. Erst dann entscheidet das zuständige Finanzamt über die Gewährung der Steuerersparnis. Sie müssen also in Vorleistung gehen und haben keine Planungssicherheit.

Treffen Sie die richtige Entscheidung: Wir unterstützen Sie dabei!

Bei Glas Reus in Hanau erhalten Sie neue Fenster, Außentüren und Rollladen, die für eine energetische Sanierung optimal geeignet sind. Wir beraten Sie zudem ausführlich, mit welchen Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen Sie rechnen können. Für Ihre Anfrage und eine persönliche Beratung stehen wir gern zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Unsere Informationen zu Finanzierungshilfen und Fördermitteln wurden gewissenhaft zusammengestellt. Trotzdem empfehlen wir, diese eigenständig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie, dass sich die Gesetzeslage ändern kann, wodurch möglicherweise nicht alle aktuellen Änderungen berücksichtigt sind. Diese Angaben dienen lediglich als Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

VFF erklärt: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

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VFF erklärt: Energetische Sanierungsmaßnahmen

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