Finanzierungshilfen und Fördermittel für die energetische Sanierung
Inhaltsverzeichnis
- Vorteile moderner Fenster, Haustüren und Sonnenschutzanlagen (Rollladen, Raffstores und Jalousien)
- Gesetzliche Grundlagen
- Förderungsmittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Finanzierungshilfen von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
- Fristen für die Antragstellung und den Abruf von Zuschüssen und Krediten
- Das Steuersparmodell als Alternative zu Fördermitteln von KfW und BAFA
- Informative Videos
Steigende Energiekosten und Gesetzesänderung für energieeffiziente Gebäude sind bei vielen Eigentümern von Immobilien der Anlass, über eine Sanierung nachzudenken. Staatliche Fördermittel und Kredite unterstützen Sie bei zahlreichen Sanierungsmaßnahmen. Alternativ ist auch eine Steuerersparnis möglich. Wichtig in jedem Fall: Lassen Sie sich umfassend beraten, wenn Sie Haustüren, Fenster, Terrassentüren oder Rollladen tauschen lassen möchten. Glas Reus ist Ihr kompetenter Partner in Hanau und Umgebung, für den Austausch ebenso wie für eine fachkundige Beratung.
Mit einer Sanierung erzielen Sie mehrere Vorteile:
- Der Energieverbrauch wird geringer
- Die Ausgaben für Strom und Heizung können gesenkt werden
- An heißen Tagen bleiben die Wohnräume kühler
- Der Wert Ihrer Immobilie bleibt erhalten oder steigt sogar
- Energieeffiziente Gebäude sind ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz
Generell geht es darum, Wärmeverluste zu vermeiden und damit die Ausgaben für Heizung und Strom zu senken. An erster Stelle steht die richtige Dämmung im Außen- und Innenbereich des Gebäudes. Aber auch Fenster und Türen sollten ausgetauscht werden, wenn diese nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen.
Gesetzliche Grundlagen
Entscheidend für die erforderlichen Maßnahmen bei Neubauten und Bestandsgebäuden ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1.11.2020 die frühere Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) ersetzt. Ergänzend dazu gilt seit 2021 die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG).
Im Mittelpunkt steht bei jeder Sanierungsmaßnahme die Frage nach den Kosten. Ihnen stehen unterschiedliche Fördermittel und Finanzierungshilfen zu. Wenden Sie sich an unser Team, wir informieren und beraten Sie über die diversen Fördermöglichkeiten. Für die Antragstellung sind Fristen zu beachten, der jeweilige Antrag ist an die richtige Stelle zu senden. Außerdem ist vorab immer eine Beratung durch eine*n Energie-Effizienz-Expert*in (EEE) erforderlich.
Förderungsmittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Für die Energiesparberatung für Wohngebäude, deren Baugenehmigung mindestens zehn Jahre zurückliegt, gibt es einen Zuschuss in Höhe von maximal 1.300 Euro bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Der Zuschuss wird beim BAFA beantragt, er darf 80% der Kosten nicht übersteigen. Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten beträgt der Beratungszuschuss ebenfalls 80% oder maximal 1.700 Euro. Für Nichtwohngebäude gelten entsprechende Zuschüsse für die Energiesparberatung.
Das BAFA ist für die Förderung von Einzelmaßnahmen für die Gebäudesanierung zuständig. Für den Austausch von Fenstern, Außentüren und außenliegenden Sonnenschutzmaßnahmen gibt es einen Zuschuss in Höhe von 15% bis 20%, wenn die Kosten 2.000 Euro übersteigen. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten liegt bei 60.000 Euro.
Finanzierungshilfen von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Die KfW ist zuständig, wenn es um Kredite für Effizienzhausförderungen geht. Auch dafür ist eine EEE-Beratung notwendig. Einzelmaßnahmen werden durch die KfW nicht mehr gefördert, dafür ist ausschließlich das BAFA zuständig. Darüber hinaus können Sie bei BAFA und KfW einen Zuschuss für die Baubegleitung beantragen. Der Antrag muss gleichzeitig mit dem Förderantrag gestellt werden. Eine Kombination von Fördermitteln des BAFA und einem Kredit von der KfW ist nicht mehr möglich.
Fristen für die Antragstellung und den Abruf von Zuschüssen und Krediten
Anträge beim BAFA müssen rechtzeitig vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Der Vertragsabschluss mit dem zuständigen Unternehmen gilt bereits als Beginn der Baumaßnahme. Den Zuschuss können Sie 24 Monate lang nach der Bewilligung abrufen. In diesem Zeitraum müssen die Maßnahmen durchgeführt werden. Wenn sich die Austauscharbeiten verzögern und Sie als Antragsteller dafür nicht verantwortlich sind, verlängert sich der Bewilligungszeitraum um weitere 24 Monate. Für Anträge, die zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2024 gestellt werden, ist eine Verlängerung auf 66 Monate möglich.
Anträge für Kredite müssen bei der KfW innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Vorhabens eintreffen. Der Kredit kann innerhalb von zwölf Monaten nach Baubeginn abgerufen werden. Für nichtabgerufene Teilbeträge verlängert sich die Frist um weitere 24 Monate. Für den Abruf des Kredits ist ein Verwendungsnachweis erforderlich. Bei einem Vollabruf muss der Nachweis (Rechnung des ausführenden Unternehmens) innerhalb 18 Monaten vorliegen beziehungsweise innerhalb sechs Monaten nach Ablauf des Abrufzeitraums.
Das Steuersparmodell als Alternative zu Fördermitteln von KfW und BAFA
Die Bundesregierung bietet Ihnen eine Alternative, damit Sie die Kosten für den Austausch von Fenstern und Außentüren senken können. Das Steuersparmodell können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen, allerdings nicht zusätzlich zu Förderungen und Krediten von BAFA oder KfW. Ob sich diese Vergünstigung für Sie lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab - bei einer niedrigen Steuerlast rentiert sich das Steuersparmodell zum Beispiel nicht.
Voraussetzungen, damit Sie mit dem Modell Steuern sparen:
- Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen
- Der Zeitraum für die Sanierung liegt zwischen dem 31.12.2019 und dem 01.01.2030
- Beim Wechsel von Haustüren und Fenstern müssen die geltenden Wärmedämmwerte eingehalten werden
- Für die Sanierungsarbeiten muss ein Fachbetrieb beauftragt werden
- Die Gesamthöhe der Sanierungskosten darf 200.000 Euro nicht übersteigen
Sie können von den Sanierungskosten 20 Prozent steuerlich absetzen. Das Finanzamt zieht die Steuerersparnis über drei Jahre verteilt von der Steuerlast ab. Die Vorgehensweise ist relativ unbürokratisch: Sie brauchen die Sanierungsmaßnahmen (auch Einzelmaßnahmen sind möglich) nicht anzumelden oder zu beantragen. Des Weiteren ist eine Beratung durch einen Energie-Effizienz-Experten nicht erforderlich.
Für die Anerkennung reichen Sie beim Finanzamt die Rechnungen des ausführenden Unternehmens ein. Der Fachbetrieb muss eine Erklärung über die Einhaltung der energetischen Mindestanforderungen vorlegen. Erst dann entscheidet das zuständige Finanzamt über die Gewährung der Steuerersparnis. Sie müssen also in Vorleistung gehen und haben keine Planungssicherheit.
Treffen Sie die richtige Entscheidung: Wir unterstützen Sie dabei!
Bei Glas Reus in Hanau erhalten Sie nicht nur neue Fenster, Außentüren und Rollladen, die für eine energetische Sanierung optimal geeignet sind. Wir beraten Sie auch ausführlich, mit welchen Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen Sie rechnen können. Für eine Anfrage und Beratung stehen wir gern zur Verfügung!