Mehr Fördergeld für den Einbruchschutz

Wie versprochen, stellt die Bundesregierung mehr Geld für die Förderung von Einbruchschutz-Maßnahmen bereit. Das Innenministerium kündigte an, die Mittel im Vergleich zum vergangenen Jahr von 50 auf 65 Millionen Euro anzuheben. Das Geld bekommt die staatseigene Förderbank KfW, die es wiederum über direkte Zuschüsse oder Kredite mit Zinsvergünstigung an Hauseigentümer und Mieter weitergibt.

Die Liste der förderfähigen Einbruchsicherungen bei der KfW ist lang. Dazu gehört beispielsweise der Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungstüren. Aber auch kleinere Maßnahmen werden gefördert, etwa Nachrüstsysteme für Eingangstüren wie Zusatzschlösser, Querriegel oder Schutzbeschläge. Auch bei Fenstern, Balkon- und Terrassentüren können Eigentümer und Mieter oft häufiger einen Zuschuss beantragen als gemeinhin bekannt ist. So werden drehgehemmte Fenstergriffe gefördert, Pilzkopfverriegelungen oder aufschraubbare Fensterstangenschlösser. Allerdings sollten sich Verbraucher vorher informieren, ob ihre Wunschsysteme den Qualitätskriterien genügen, denn es wird nicht jedes Billigteil aus dem Internet gefördert.

Das klingt erst einmal sehr attraktiv. Doch bevor es an Ausrüsten und Umbauen geht, muß der Förderantrag bei der KfW gestellt werden. Also nicht erst dann, wenn die Handwerker schon im Haus sind. Für kleinere Maßnahmen eignet sich meistens ein Zuschuss. Hier gewährt die KfW bis zu 1.600 € pro Wohneinheit. Allerdings kann man nie die kompletten Ausgaben bezuschussen lassen. Die ersten 1000 € werden mit bis zu 20 Prozent gefördert, man bekommt also 200 €. Beträge darüber hinaus werden nur mit 10 prozent bezuschusst. Bei größeren Maßnahmen bietet die KfW Kredite mit einem auf 0,75 % herunter-subventionierten Zins. Verwirrenderweise fördert die KfW Maßnahmen zum Einbruchschutz über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ mit den Nummern 159 für zinsgünstige Kredite und 455 für direkte Zuschüsse. Wer neue Fenster oderTüren einbauen will, bekommt das Geld wiederum über das Programm „Energieeffizient Sanieren“ ( 151/152 oder 430 für direkte Zuschüsse).Am besten, man fragt direkt bei der Förderbank nach der jeweils geeigneten Fördermethode.

Grundsätzlich kann der Arbeitsanteil von Handwerkerleistungen auch von der Steuer abgesetzt werden. Steuerzahler sollten aber wissen, dass diese Absetzbarkeit entfällt, wenn man für die gleiche Maßnahme schon eine KfW-Förderung in Anspruch nimmt. Materialkosten werden nicht berücksichtigt, weshalb sich die KfW-Förderung vor allem dann lohnt, wenn es um die Beschaffung teurer Teile geht.